Notfälle

Psychiatrischer Notfall = lebensbedrohliche Situation

  • unmittelbar drohender Selbstmord oder gerade ausgeführte Handlung mit Selbstmordabsicht
  • Verwirrungszustand (Psychose) mit Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
  • sofortiger Handlungsbedarf

Psychiatrische Krise = NICHT lebensbedrohlich

  • neu aufgetretene Selbstmordabsichten oder Gedanken
  • neu aufgetretener Verwirrungszustand (Psychose) ohne Gefährdung des Patienten oder anderer Personen
  • rascher Handlungsbedarf

 

Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Sollten Sie uns nicht erreichen oder außerhalb der Sprechzeiten anrufen

Andere akute Krisen wie zum Beispiel

  • akuter Konflikt mit Gewalt in der Familie oder in der Wohngruppe
  • betroffene Minderjährige wird vermisst: ist unerwartet nicht zurückgekommen oder weggelaufen, der Aufenthaltsort ist unbekannt, die Person ist nicht erreichbar